Rechtslehre zur Staatenlosigkeit im Völkerrecht
Gemäß dem Internationalen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen, das am 28. September 1954 in New York unterzeichnet wurde, bezeichnet der Begriff "staatenlos" eine Person, die kein Staat aufgrund seiner Rechtsvorschriften als seinen Staatsangehörigen betrachtet. Heute sind weltweit mindestens 10 Millionen Menschen ohne Staatsangehörigkeit. Dadurch haben sie oft nicht das Recht, zur Schule zu gehen, einen Arzt aufzusuchen, eine Arbeit ...