Schulwesen (Schweiz)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 31. Kapitel: Schule in der Schweiz, Volksschule, Realschule, NMS Bern, Ingenieurschule, Religionsunterricht in der Schweiz, Maturitätsschule für Erwachsene, Flade, Bewegte Schule, Primarschule, Berufsfachschule in der Schweiz, Berufsschule, Gesamtschule, Berufsmaturitätsschule, Volkshochschule Bern, Sekundarschule, Collège Alpin International Beau Soleil, Passerelle, Berufsschullehrer, Bezirksschule, Höhere Fachschule, Allgemeinbildender Unterricht, Le Rosey, Deutsche Schule Genf, Wirtschaftsmittelschule mit Schwerpunkt Informatik, Orientierungsmodul, Bénédict-Schulen, Zentrum und schweizerische Schule für Schwerhörige Landenhof, Primarlehrer, Stiftung Wirtschaftsinformatikschule Schweiz WISS, Schweizer Schulschrift, Verband Schweizer Privatschulen, Wirtschaftsdiplomschule. Auszug: Der Begriff Volksschule ist historisch mit dem Gedanken einer Bildungseinrichtung für das Volk und mit der Einführung einer Schulpflicht verbunden. Mit "Volk" ist dabei die einfache Bevölkerung gegenüber den gehobenen Ständen oder Bevölkerungsklassen gemeint. Im Laufe der Zeit verschob sich die Bedeutung aber hin zu "einer Mindestausbildung, die jeder eines Volkes besitzen muß". In der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete die Volksschule bis 1968 eine Schulform, in der man nach acht Schuljahren den sogenannten Volksschulabschluss erwarb. Ab Abschlußjahrgang 1970 dauerte eine vergleichbare Ausbildung mit "Hauptschulabschluß" neun Jahre. Sofern der Begriff "Volkschule" heute bundeslandspezifisch verwendet wird, so beinhaltet er "Grund- und Hauptschule in einem Gebäude". In Österreich gibt es noch heute die vierjährige Volksschule, die von jedem Kind besucht werden muss, für das in Österreich die Unterrichtspflicht gilt. Der häusliche Unterricht ist in Österreich gesetzlich zwar zugelassen, wird jedoch nur selten in Anspruch genommen. Die Schulpflicht beträgt neun Jahre. In der Schweiz bezeichnet Volksschule die neun Jahre obligatorischen, von den Gemeinden angebotenen Schulunterricht auf Primarstufe und Sekundarstufe I. Die Volksschule beruht in ihrem historischem Ursprung auf der Pflicht zur Unterweisung in den Grundlagen des christlichen Glaubens, wie sie 1215 auf dem 4. Laterankonzil formuliert wurde. Die Umsetzung dieser Vorgabe erfolgte in Deutschland ganz unterschiedlich, besonders intensiv aber nach der Reformation. Die Reformatoren erließen während der Visitationen Kirchenordnungen, die die Einrichtung von Schulen vorsahen. Die katholischen Gebiete zogen bald nach. Im 17. Jahrhundert begannen auch die weltlichen Herrscher, sich für die Elementarbildung ihrer Untertanen zu interessieren. Eine wichtige Rolle spielten hierbei der Pietismus mit seinem Bildungsoptimismus sowie die Aufklärung. Besonders fortgeschrittene Volksschulen bestanden im Kurfürstentum Sach

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Erscheinungsjahr 20130305
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Sprache ger
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