Kirchliche Organisation

Quelle: Wikipedia. Seiten: 31. Kapitel: Bistum, Dekanat, Kirchengericht, Kirchenprovinz, Diözese, Ökumenischer Rat der Kirchen, Kirchengemeinde, Konferenz Europäischer Kirchen, Offizialat, Weltmissionskonferenz, Liste der Bistümer in Deutschland, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, Send, Kommission für Glauben und Kirchenverfassung, Kaland, Bessarabischer Gemeinschaftsverband, Autokephal, Dekanatskonferenz, Province of Canterbury, Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Kirchenprovinz Wien, Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen, Province of York, Eparchie, Kirchenprovinz Salzburg, Namibischer Kirchenrat, Kirchenunion, Kirchenprovinz Addis Abeba, Evangelische Zusatzversorgungskasse, Kirchenprovinz Juba, Kirchenprovinz Montevideo. Auszug: Der Ökumenische Rat der Kirchen / ÖRK (auch: Weltkirchenrat, engl. World Council of Churches / WCC) wurde am 23. August 1948 in Amsterdam gegründet und gilt seitdem als zentrales Organ der ökumenischen Bewegung. Er ist ein weltweiter Zusammenschluss von derzeit 349 Mitgliedskirchen in mehr als 120 Ländern auf allen Kontinenten. Der ÖRK besteht aus Kirchen, Konventionen oder Vereinigungen von Kirchen, die mit der Basiserklärung übereinstimmen, formell als Mitglieder aufgenommen wurden und die Mitgliedschaft fortsetzen. Für die Mitgliedschaft gibt es theologische und organisatorische Voraussetzungen. In der Regel werden Beschlüsse des ÖRK im Konsensverfahren gefasst, also nicht durch Mehrheitsabstimmungen. Mögliche Fälle von Konsens sind: Mitglieder sind die meisten großen Kirchen der evangelischen Traditionen (Lutheraner, Reformierte, Methodisten, Baptisten etc.), die anglikanischen Kirchen, die altkatholischen Kirchen und die meisten orthodoxen und altorientalischen Kirchen. Viele der kleineren evangelikalen Kirchen, auch die meisten Kirchen aus dem Bereich der Pfingstbewegung sind keine Mitglieder des ÖRK. Auch die Siebenten-Tags-Adventisten sind nicht Mitglied, allerdings nehmen sie als Beobachter an den Sitzungen und Konferenzen teil. Da der ÖRK von seinen Mitgliedern ein Grundbekenntnis zum Beispiel zur Dreieinigkeit, zur Göttlichkeit Christi und zu dessen leiblichem Tod und Auferstehung verlangt, sind diverse christliche Gruppierungen, die diese Lehren ganz oder teilweise ablehnen, ebenfalls keine Mitglieder (z. B. die Unitarier). Neben Kirchen, die Vollmitglieder des Rates sind, können Nationale Kirchenräte den Status einer angeschlossenen Organisation bekommen. In manchen dieser Nationalen Kirchenräte arbeiten auch Kirchen mit, die selbst nicht Mitglieder des ÖRK sind, so etwa die römisch-katholische Kirche in den Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen in Deutschland, der Schweiz und Österreich. Die drei überwiegend oder gänzlich "weißen" südafrikanischen

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Artikelnummer 9781159094119
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 5 Arbeitstagen
Autor Quelle: Wikipedia
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 2011
Seitenangabe 32
Sprache ger
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