Artikelnummer | 9783640473502 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 26,90 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 10 Arbeitstagen |
Autor | Schaub, Marcus |
Verlag | Grin Verlag |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20091119 |
Seitenangabe | 32 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Geschichtsschreibung als ¿Propaganda¿? Buchkatalog
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, , Sprache: Deutsch, Abstract: Innerhalb der von Friedrich I. betriebenen Politik der renovatio imperii und der Durchsetzung des honor imperii, kam, neben den Konflikten mit den oberitalienischen Kommunen oder den Spannungen mit einigen Reichsfürsten wie Heinrich dem Löwen, der Auseinandersetzung mit dem Papsttum eine hohe Bedeutung zu. Im Unterschied zu den weltlichen Problemen, die immer wieder auch durch faktisches Handeln zu lösen versucht wurden, stellte sich gegenüber dem Papsttum die Besonderheit, dass es sich hierbei um einen fast ausschließlich mit geistigen, theoretischen Mitteln geführten Konflikt handelte. Denn um gegenüber der Kurie tatsächliche Handlungen zu vollziehen, bedurfte es eines legitimierenden Instrumentariums, welches als Basis jeglichen Vorgehens den Kaiser als im Recht befindlich erscheinen ließ. Dieses Instrumentarium konnte gegenüber dem Papsttum keine faktische militärische oder finanzielle Macht darstellen, sondern musste theoretischer Natur und möglichst von Kontinuität geprägt sein. Eines dieser Werkzeuge stellte dabei die kaiserliche Kanzlei dar, die, zwar durch unterschiedlichste Personen geprägt, als dauerhafte Institution regelmäßig geistige "Waffen" lieferte, um sowohl Vorstöße der kaiserlichen Ideologie zu stützen, als auch auf "Angriffe" der Kurie zu reagieren. Vordergründige Aufgabe der Schreiber und Notare war es hierbei weniger, polemische Streitschriften oder Traktate zu verfassen als vielmehr das Ersinnen und Verwenden bestimmter Formulierungen, Rechts- bzw. Geschichtsbezüge, Titulaturen, Anreden und der gleichen mehr. Im Vergleich mit ausführlichen theoretischen Werken, deren Absichten offen zu tage traten, arbeiteten die meisten Kanzleierzeugnisse weit subtiler und waren somit auch weit provokanter. Die Aussage eines Traktates ließ sich leicht angreifen und bspw. als falscher Gedankengang oder gar Ketzerei denunzieren, die Verwendung einer bestimmten Anrede oder Selbstbezeichnung dagegen verdeutlichte viel eindringlicher Denksysteme, Ansichten und Verständnis des eigenen Status. Aufschlussreich für diese Arbeitsweise der Kanzlei sind beispielsweise die Papst Eugen III. übersandte Wahlanzeige Friedrichs zum König oder auch die Formulierungen des Konstanzer Vertrages. [...]
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