Artikelnummer | 9783640726585 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 28,50 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 10 Arbeitstagen |
Autor | Jakele, Michael |
Verlag | Grin Verlag |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20101022 |
Seitenangabe | 32 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Unternehmen in der Krise Buchkatalog
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Geislingen (Studiengang URI (Master LL.M.)), Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im System der Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland haben die gesetzlichen Krankenkassen nicht nur die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Ihnen obliegt zugleich der Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, bestehend aus den Rentenversicherungsbeiträgen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, sowie aus dem allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitrag für Zahnersatz und Krankengeld. Dadurch ist den Krankenkassen, als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, eine wichtige Funktion in der Mittelbeschaffung des Sozialversicherungssystems übertragen worden. Doch nicht nur die Einziehung der Beiträge an sich ist die Aufgabe der Einzugsstellen, ebenso prüfen sie die Versicherungspflicht und die Höhe der einzuziehenden Beiträge, bindend für alle anderen Sozialversicherungsträger. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die jeweilige Einzugsstelle weiterzuleiten. Für den Arbeitnehmeranteil hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Kommt der Arbeitsgeber den gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung an die Einzugsstellen nicht nach, drohen ihm strafund zivilrechtliche Konsequenzen. Kommt ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten oder droht die Insolvenz, gilt es für den Unternehmer abzuwägen: Welche Rechnungen können noch bezahlt werde
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