Artikelnummer | 9781158775385 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 23,50 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 5 Arbeitstagen |
Autor | Quelle: Wikipedia |
Verlag | Books LLC, Reference Series |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 2011 |
Seitenangabe | 32 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts Buchkatalog
Quelle: Wikipedia. Seiten: 32. Kapitel: Industrie- und Handelskammer, Ingenieurkammer, Handwerkskammer, Wirtschaftskammer Österreich, Landeszahnärztekammer Hessen, Rechtsanwaltskammer, Landwirtschaftskammer, Österreichische Tierärztekammer, Architektenkammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitnehmerkammer Bremen, Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Gauwirtschaftskammer, Apothekerkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Gerichtsvollzieherkammer, Berufsständische Körperschaft, Landestierärztekammer Hessen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bundesrechtsanwaltskammer, Innung, Reichswirtschaftskammer, Reichsärztekammer, Steuerberaterkammer, Bundesinnung Flexografie, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Psychotherapeutenkammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Österreichische Ärztekammer, Patentanwaltskammer. Auszug: Eine Handwerkskammer ist eine in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Aufgabe der Handwerkskammern ist es, die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung selbst zu regeln. Die Handwerkskammer übt die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus. Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes (unterschieden in: zulassungspflichtige Handwerke und zulassungsfreie Handwerke) und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Lehrlinge. In Abgrenzung zu der Industrie- und Handelskammer (IHK) vertritt die Handwerkskammer die Interessen des Handwerks. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft. Die Gründung der Handwerkskammern in Deutschland geht auf das Handwerkergesetz von 1897 zurück. Das Reichsgesetz schuf die Voraussetzung für die Bildung der Kammern. Im gesamten Deutschen Reich wurden von April 1900 an insgesamt 71 Handwerkskammern gegründet. Die Vorgeschichte zur Gründung der Handwerkskammern geht mindestens in das 19. Jahrhundert zurück. Viele meinen, die Kammern des Handwerks seien die abgeschwächte Variante des mittelalterlichen Zunftwesens. Zünfte bestimmten das Leben Ihrer Mitglieder von der Wiege bis zur Bahre. Sie waren über Jahrhunderte die Grundlage des Wirtschaftslebens. Die Zunftordnungen bildeten ein mit der politischen Ordnung verwobenes, regional unterschiedliches System der Marktabschottung, gepaart mit einem damals fehlenden Sozialsicherungssystem des Handwerks. Eine wirtschaftlich erfolgreiche Ausübung handwerklicher Tätigkeit war in den Städten ohne Zunftzugehörigkeit praktisch nicht möglich. Auswirkungen dieser Zeit finden sich heute in vielen speziellen Aspekten der Deutschen Kultur (Meister, Innung, Walz, Freimaurerei) und Alltag
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