Das Sportbeamtenverhältnis der Bundespolizei
Das Beamtenrecht kennt zahlreiche Beamtenverhältnisse, die den speziellen Bedingungen der Aufgabenerfüllung Rechnung tragen und für die z. T. eigene rechtliche Regeln gelten. Das Sportbeamtenverhältnis stellt dabei ein "besonderes" Beamtenverhältnis dar: Sein wesentliches Kennzeichen ist, dass die Beamten (vor allem der Polizei, aber auch anderer Behörden) während ihrer Dienstzeit in nicht unerheblichem Umfang einer sportlichen Betätigung im Bereich des Spitzensports nachgehen. ...