Bilanzierung von Kulturgütern nach der VRV 2015
Mit Inkrafttreten der VRV 2015 (für alle Anwender spätestens 2020) sind die Länder und Gemeinden verpflichtet einen Rechnungsabschluss (bestehend aus einer Ergebnis, - Vermögens- und Finanzierungsrechnung) nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. IZm der erstmaligen Anwendung der VRV 2015 sind auch die Vermögenswerte - darunter sogenannte Kulturgüter - der Gemeinden und Länder erstmalig zu bewerten (und zu inventarisieren). Kulturgüter sind definiert ...