Squeeze-out und die Unternehmensbewertung
Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Der Gesetzgeber führte im Jahr 2002 mit dem Squeeze-out ein Gesetzesinstitut ein, dass einem Unternehmensinhaber (Hauptaktionär) erlaubt, einen anderen Unternehmensinhaber (Minderheitsaktionär) zur Abgabe seiner Anteile zu zwingen. Zwar verpflichtet sich der Hauptaktionär daraus zur Zahlung einer Barabfindung, jedoch wird es ihm überlassen, wie und in welcher Höhe er diese ermittelt. Einzelne Aktionärsgruppen sprechen hier von der Rückkehr ...