Die richterliche Hinweispflicht im Zivilprozess
Die richterliche Hinweispflicht in ihrer aktuell kodifizierten Form ist nicht etwa eine Schöpfung des Gesetzgebers. Im Rahmen der jüngsten ZPO-Reform hat der Gesetzgeber die richterliche Hinweispflicht lediglich in derjenigen Ausgestaltung übernommen, die ihr die Rechtsprechung schon in den neunziger Jahren gegeben hatte: demzufolge hat der Zivilprozeß unter dem Primat der Offenheit zu stehen und Hinweise sind den Parteien frühzeitig, vollständig, ...