Das neue Personengesellschaftsrecht
Die größte Reform des Personengesellschaftsrechts Das am 1.1.2024 in Kraft tretenden MoPeG ändert das Recht von GbR, OHG und KG umfassend: Neugründungen unterliegen weitreichenden Änderungen, bestehende Gesellschaften erhalten neue Gestaltungsmöglichkeiten, bei Gesellschafterstreitigkeiten ergeben sich abweichende Rechtsfolgen. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen. Das Praxishandbuch Das Einführungswerk von Hirte/Heidel führt Sie sicher durch das neue ...