Kölner Kommentar zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Der aus der Globalisierung von Wirtschaft und Finanzmärkten resultierende Strukturwandel wird durch Unternehmensübernahmen nachhaltig gefördert. Bei der Übernahme börsennotierter Unternehmen müssen jedoch insbesondere die Interessen der Aktionäre und der Zielgesellschaft einschließlich deren Arbeitnehmer geschützt werden. Die Gleichbehandlung der Aktionäre der Zielgesellschaft und das Erfordernis weitgehender Transparenz sind in diesem Zusammenhang nur zwei wesentliche Aspekte. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) regelt ...