Kirchliches Arbeitsrecht auf neuen Wegen
Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anno 2018 im Fall "Egenberger" und im "Chefarzt-Fall" übernommen und verschärft hat, gelten kirchliche Einrichtungen jetzt als "Tendenzbetriebe". Die neuen Wege und Regeln bei der Einstellung und der Kündigung in der "Dienstgemeinschaft" werden in diesem Band durch Experten des Arbeitsrechts, des Europarechts und der Theologie näher erläutert.Der säkulare Trend und die häufig ...