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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Unternehmenspraxis
Zum Werk Das neue Sorgfaltslieferkettengesetz v. 16. Juli 2021 wird im Wesentlichen am 1.1.2023 in Kraft treten. Es ist von Unternehmen anzuwenden, die in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Eine Absenkung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erfolgt zum 1.1.2024 auf 1000. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte durch Vermeidung von Risiken, die ...

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Börsensegmentierung und die Informationspflichten bei der Vermögensanlage in börsennotierte Aktien
Gegenstand der Untersuchung sind die Informations- und Beratungspflichten von Finanzintermediären gegenüber Kapitalanlegern im Zusammenhang mit der Anlage in börsennotierte Aktien mit einem Schwerpunkt der Darstellung auf der Frankfurter Börse. Der Verfasser wirft die Frage auf, in welchem Umfang Finanzintermediäre beim Effektengeschäft zur Mitteilung segmentbezogener Informationen verpflichtet sind und unterbreitet einen praktikablen Umsetzungsvorschlag. Unter segmentbezogenen Informationen werden dabei Informationen verstanden, die ...

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