Abstandsflächen im bayerischen Baurecht
Die Vorschrift des Art. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO) über Abstandsflächen und Abstände ist eine wesentliche materielle Vorschrift der BayBO. Sie regelt - unbeschadet der planungsrechtlichen Vorgaben - die Beziehung der Gebäude untereinander und zu den Grundstücksgrenzen. Dabei besteht die Schwierigkeit darin, dass in der Anwendung den vielfältigen Möglichkeiten einer Gebäudegestaltung und Situierung Rechnung zu tragen ist. Das vorliegende Buch liefert ...