Zwischen akademischer Freiheit und staatlicher Kontrolle
Wie frei sind die Universitäten von Einmischungsversuchen durch die Politik? Diese Frage ist ein zentraler Streitpunkt von Hochschulreformen der Vergangenheit und der Gegenwart. Die preußische Kuratorialsatzung, die an der Universität Münster bis 1970 existierte, gilt in dieser Hinsicht als besonders brisant: Denn der Kurator war der "Vertreter des Wissenschaftsministers vor Ort" und verfügte über weitreichende Befugnisse in der Hochschulverwaltung. Satzungsbedingt ...