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Haftungsrechtliche Erfassung ökologischer Schäden
Seit Ende der 80er Jahre wird unter Hinweis auf das Vollzugsdefizit im öffentlich-rechtlichen Umweltschutz versucht, durch eine Stärkung individueller Rechte die Natur effektiver zu schützen. Ausdruck hiervon ist insbesondere das Umwelthaftungsgesetz. Der Verfasser analysiert zunächst, welche Veränderungen der Natur anhand welcher Kriterien als ökologischer Schaden bewertet werden können. Anschließend wird die Schnittmenge zwischen ökologischen und rechtlich individualisierbaren Schäden herausgearbeitet. Die ...

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