Verwaltungsrecht für Eignungsprüfungen
Die Verwaltung ist die Gesamtheit der Organe, die administrative und nicht-politische Tätigkeiten ausüben. Konzeptionell ist das Verwaltungsrecht die harmonische Gesamtheit der Grundsätze, die für die öffentlichen Einrichtungen, Bediensteten und Tätigkeiten gelten. Die Verwaltung hat das Recht, ihre Befugnisse direkt auszuüben, ohne sich an die Justiz wenden zu müssen. Das Hauptrecht des Auftragnehmers besteht darin, bei Verträgen über die Zusammenarbeit den ...