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Verfassungsrechtliche Fragen zu § 5 Vorarlberger Sittenpolizeigesetz
Prostitution war auch in Österreich lange Zeit strafbar. Dies änderte sich mit der Aufhebung des § 5 LandstreichereiG 1885 sowie dem darauf folgenden StafrechtsanpassungsG von 1974. In Folge dessen erließen die Bundesländer eigene, den Gegenstand Prostitution regelnde Landesgesetze. Vorarlberg schuf entsprechende Regelungen im 3. Abschnitt des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes. Dieses sieht vor, dass Prostitution ausschließlich in behördlich bewilligten Bordellen erlaubt ist. ...

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