Verfassungsrechtliche Fragen zu § 5 Vorarlberger Sittenpolizeigesetz

Prostitution war auch in Österreich lange Zeit strafbar. Dies änderte sich mit der Aufhebung des § 5 LandstreichereiG 1885 sowie dem darauf folgenden StafrechtsanpassungsG von 1974. In Folge dessen erließen die Bundesländer eigene, den Gegenstand Prostitution regelnde Landesgesetze. Vorarlberg schuf entsprechende Regelungen im 3. Abschnitt des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes. Dieses sieht vor, dass Prostitution ausschließlich in behördlich bewilligten Bordellen erlaubt ist. Bis heute wurde jedoch keine einzige Bordellbewilligung erteilt. Seit einigen Jahren bemüht sich nun ein Bewilligungswerber um eine Bordellbewilligung in Hohenems. Diese blieb ihm bisher versagt, da die Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Vlbg SittenpolizeiG stets verneinte. Auf Basis dieses Falles und der dazu ergangenen Judikatur des VfGH und VwGH analysiert das vorliegende Buch die Verfassungskonformität des § 5 Vlbg SittenpolizeiG, insb im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit ausgewählten Grundrechten.

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Artikelnummer 9783861942979
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 10 Arbeitstagen
Autor Lins, Bianca
Verlag Saarbrücker Verlag für Rechtswissenschaften
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Erscheinungsjahr 20170616
Seitenangabe 72
Sprache ger
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