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Die Anwendung des Benachteiligungsverbots auf das Schulrecht der Länder unter besonderer Berücksichtigung eines Anspruchs Behinderter auf Regelbeschulung
Das Grundgesetz ist 1994 um das Benachteiligungsverbot für Behinderte erweitert worden. Die Arbeit befaßt sich mit den notwendigen Änderungen, die sich durch die Neuregelung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG für das Schulrecht der Länder ergeben. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob sich für behinderte Schüler aus dem Benachteiligungsverbot ein Anspruch auf Beschulung an allgemeinen Schulen ergibt. ...

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