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Haftungs- und Vermögensfolgen bei Sitzverlegung ausländischer Kapitalgesellschaften ins Inland
Die Rechtsfolgen der Sitzverlegung ausländischer Kapitalgesellschaften ins Inland sind - auch was die diesbezügliche Rechtsprechung angeht - weitgehend ungewiß. So beurteilt sich die Rechtsnatur unter Anwendung der Realsitztheorie nach inländischem Gesellschaftsrecht. Die Rechtsprechung versagt deshalb - mangels Eintragung im inländischen Handelsregister - ausländischen Briefkastengesellschaften die Anerkennung in Deutschland. Auch nach der «Centros Ltd.»-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird diese Theorie von ...

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