Deutsches Sozialrecht nach 1945
Deutsches Sozialrecht wurde nach 1945 durch die West-Ost-Teilung und deren schwierige Überwindung nach 1990 geprägt. Unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg wurde es in das Europa- und Völkerrecht einbezogen, das es seither leitet und formt. Seit den 1960er Jahren wurde es von der Krise der Welt im Übergang von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft erschüttert. In Nachfolge internationaler Erfahrungen und internationalen Rats ...