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Kammer oder Einzelrichter?
Die Kammer, so der Tenor in der zivilprozessualen Literatur, entscheidet abgewogener, objektiver und hat die «höhere Richtigkeitsgewähr». In der Praxis setzt sich allerdings der Einzelrichter durch. Mit dem vermehrten Einzelrichtereinsatz erster Instanz, so die Begründung zum Zivilprozessreformgesetz 2002, werde die Qualität der ersten Instanz verbessert. Warum, aufgrund welcher Erkenntnisse wird «der» Kammer beziehungsweise «dem» Einzelrichter die höhere «Richtigkeitsgewähr» zuerkannt? Die ...

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