Kammer oder Einzelrichter?

Die Kammer, so der Tenor in der zivilprozessualen Literatur, entscheidet abgewogener, objektiver und hat die «höhere Richtigkeitsgewähr». In der Praxis setzt sich allerdings der Einzelrichter durch. Mit dem vermehrten Einzelrichtereinsatz erster Instanz, so die Begründung zum Zivilprozessreformgesetz 2002, werde die Qualität der ersten Instanz verbessert. Warum, aufgrund welcher Erkenntnisse wird «der» Kammer beziehungsweise «dem» Einzelrichter die höhere «Richtigkeitsgewähr» zuerkannt? Die zivilprozessuale Betrachtungsweise bleibt bei der Beantwortung dieser Fragen ihrem «Paradigma» verhaftet und betrachtet die Situation ausschließlich unter dem prozessualen Blickwinkel. Betrachtet man dagegen die Kammer als Gruppe, so lassen sich Aussagen über Leistungsvorteile der Kammer, aber auch des Einzelnen treffen, die zum Teil über das in der zivilprozessualen Diskussion Vorgebrachte hinausweisen, dieses zum Teil ergänzen. Diese Verbindung wird in der juristischen Diskussion jedoch selten hergestellt. Die vorliegende Arbeit versucht, diese Verbindung herzustellen. Dabei zeigt sich, dass Einzelrichter und Kammer Potentiale für Justizqualität mitbringen, welche überhaupt erst noch entdeckt und entwickelt werden müssen. Leitfadengestützte Interviews mit Richtern an fünf Landgerichten bilden die empirische Basis für die Arbeit.

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Artikelnummer 9783631512814
Produkttyp Buch
Preis 93,00 CHF
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen
Autor Daubach, Helia-Verena
Verlag Lang, Peter GmbH
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Erscheinungsjahr 2003
Seitenangabe 268
Sprache ger
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