Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
Nach herrschender Meinung sind einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers in sozialen Angelegenheiten ( 87 BetrVG) ohne Zustimmung des Betriebsrats für den einzelnen Arbeitnehmer unverbindlich. Die enorme praktische Bedeutung für den betrieblichen Alltag liegt auf der Hand. Daher bestand Anlaß, diese Ansicht auf ihre dogmatische Rechtfertigung hin kritisch zu untersuchen. Weder die gesetzlichen Grundlagen (Wortlaut, Genese, Systematik) noch Sinn und Zweck der ...