DIE DOKTRINE DER HORIZONTALEN DIREKTEN WIRKUNG IM EG-RECHT
Im Jahr 2000 erließ der EuGH unter den europäischen Anwälten Angonese ein bekanntes Urteil, in dem tatsächlich die horizontale direkte Wirkung des Gemeinschaftsrechts unter privaten Parteien im Bereich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern anerkannt wurde. Der EuGH entschied daher, dass ein Bewerber eine Privatbank vor dem nationalen Gericht auf der Grundlage des Diskriminierungsverbots in Artikel 39 des EG-Vertrags verklagen könne. Kommentatoren ...