Zertifizierter Verwalter

Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. So darf sich nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendig sind (§ 26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung, widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung und amtierende Verwalter:innen können jederzeit abberufen werden. Das komplette Prüfungswissen Übersichtliche und verständliche Darstellung aller prüfungsrelevanten Themenbereiche Checklisten und Übersichten zur Lernkontrolle Fragen und Lösungen zur Prüfungsvorbereitung mit Querverweisen auf die Lerninhalte Zielgruppe Verwalter:innen von Wohnungseigentum Mitarbeiter:innen von Verwaltungsunternehmen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt sind.

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