Wirtschaftspolitik (Deutschland)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 42. Kapitel: Länderfinanzausgleich, Generation Praktikum, Konjunkturpaket II, Governance Kodex für Familienunternehmen, Deutscher Corporate Governance Kodex, Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Nationale Plattform Elektromobilität, Hannoverimpuls, E-Energy, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Sparpaket der Deutschen Bundesregierung 2010, Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, Branchentransferstelle, Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung", Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz, Steuerreform 2000 in Deutschland, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Inno-watt, Zukunftsinvestitionsgesetz, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, Greencard, Energiegipfel, Deutsche Gruppe der Internationalen Handelskammer, Fonds Deutsche Einheit, Initiative D21, Maritimer Koordinator, Die wirtschaftliche Neuordnung Europas, Verständigung II, EXist, Hamburger Appell, Rat für Innovation und Wachstum, Germany Trade and Invest, Grundversorger, Bidirektionales Energiemanagement-Interface, Nationaler Masterplan Maritime Technologien, Jahreswirtschaftsbericht, Konjunkturrat, Politik der ruhigen Hand, 19. Subventionsbericht der Bundesregierung, Nationale Maritime Konferenz. Auszug: Der Länderfinanzausgleich ist ein staatsorganisationsrechtlicher Mechanismus in der Bundesrepublik Deutschland zur Umverteilung finanzieller Mittel zwischen Bund und Ländern, sie sollen so mit den zur Erfüllung ihrer jeweiligen Staatsaufgaben notwendigen Mitteln ausgestattet werden. Der Begriff "Länderfinanzausgleich" wird in zwei Ausprägungen verwendet: Der Länderfinanzausgleich ist das in Deutschland bekannteste Finanzausgleichssystem. Neben ihm sind deutsche staatliche Ebenen noch betroffen vom Kommunalen Finanzausgleich, mit dem in den Flächenländern die Finanzausstattung der Kommunen geregelt wird und vom Europäischen Finanzausgleich, dem Einnahmen- und Finanzierungssystem der EU, das die Aufgabenverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten regelt. Nach Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ist es Ziel des Länderfinanzausgleiches, dass "die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen" wird. Der Länderfinanzausgleich im weiteren Sinne ist ein mehrstufiges Verfahren. Die einzelnen Ausgleichsstufen sind in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge anzuwenden. Insbesondere ist der Ausgleich unter den Ländern (horizontaler Finanzausgleich) strikt von Leistungen des Bundes an die Länder (vertikaler Finanzausgleich) zu trennen. Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne ist der bekannteste Bestandteil dieses Gesamtsystems: Der aktuelle Finanzausgleich gründet sich auf das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2005, beide im Jahr 2001 verabschiedet, und findet seit dem 1. Januar 2005 mit Inkrafttreten des FAG 2005 Anwendung. Dabei soll das Maßstäbegesetz als längerfristig geltende, die verfassungsrechtlichen Vorgaben konkretisierende Grundlage dienen, während das FAG die aktuell geltenden Berechnungsschritte des Ausgleichsmechanismusses vorgibt. Mit dieser ungewöhnlichen Konstruktion entsprach der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 11. November 1999. Da das MaßstG und das FAG 2005 mit Ablauf des 31. Dezember 20

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Artikelnummer 9781159350741
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor Quelle: Wikipedia
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 2011
Seitenangabe 44
Sprache ger
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