Artikelnummer | 9783518277928 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 32,50 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Geschichtsphilosophie, Philosophische Anthropologie, Politische Philosophie, Pädagogische Philosophi, Soziale und politische Philosophie, Themen der Philosophie, Philosophische Traditionen und Denkschulen, Geschichte: Theorie und Methoden, Politikwissenschaft, Pädagogik: Theorie und Philosophie, Soziale und politische Philosophie, Themen der Philosophie, Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Lieferbar in 48 Stunden |
Autor | Kant, Immanuel / Weischedel, Wilhelm |
Verlag | Suhrkamp |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 19770214 |
Seitenangabe | 408 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Werkausgabe in 12 Bänden Buchkatalog
VON DEN VERSCHIEDENEN RASSEN DER MENSCHEN 1) Von der Verschiedenheit der Rassen überhaupt 2) Einteilung der Menschengattung in ihre verschiedene Rassen 3) Von den unmittelbaren Ursachen des Ursprungs dieser verschiedenen Rassen. 4) Von den Gelegenheitsursachen der Gründung verschiedener Rassen IDEE ZU EINER ALLGEMEINEN GESCHICHTE IN WELTBÜRGERLICHER ABSICHT Erster Satz / Zweiter Satz / Dritter Satz / Vierter Satz / Fünfter Satz / Sechster Satz / Siebenter Satz / Achter Satz / Neunter Satz BEANTWORTUNG DER FRAGE: WAS IST AUFKLÄRUNG? BESTIMMUNG DES BEGRIFFS EINER MENSCHENRASSE 1. Nur das, was in einer Tiergattung anerbt, kann zu einem Klassen-Unterschiede in derselben berechtigen / 2. Man kann in Ansehung der Hautfarbe vier Klassenunterschiede der Menschen annehmen / 3. In der Klasse der Weißen ist, außer dem, was zur Menschengattung überhaupt gehört, keine andere charakteristische Eigenschaft notwendig erblich, und so auch in den übrigen / 4. In der Vermischung jener genannten vier Klassen mit einander artet der Charakter einer jeden unausbleiblich an / 5. Betrachtung über das Gesetz der notwendig halbschlächtigen Zeugung / 6. Nur das, was in dem Klassenunterschiede der Menschengattung unausbleiblich anerbt, kann zu der Benennung einer besonderen Menschenrasse berechtigen / Anmerkungen MUTMASSLICHER ANFANG DER MENSCHENGESCHICHTE Beschluß der Geschichte Schluß-Anmerkung ÜBER DAS MISSLINGEN ALLER PHILOSOPHISCIIEN VERSUCHE IN DER THEODIZEE Schlußanmerkung ÜBER DEN GEMEINSPRUCH: DAS MAG IN DER THEORIE RICHTIG SEIN, TAUGT ABER NICHT FÜR DIE PRAXIS I. Von dem Verhältnis der Theorie zur Praxis in der Moral überhaupt (Zur Beantwortung einiger Einwürfe des Hrn. Prof. Garve) / II. Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Staatsrecht (Gegen Hobbes) / III. Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Völkerrecht. In allgemein-philanthropischer, d. i. kosmopolitischer Absicht betrachtet (Gegen Moses Mendelssohn) DAS ENDE ALLER DINGE ZUM EWIGEN FRIEDEN. EIN PHILOSOPHISCHER ENTWURF Zum ewigen Frieden Erster Abschnitt, welcher die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält 1. Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden / 2. Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung, erworben werden können / 3. Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören / 4. Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden / 5. Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen / 6. Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrats (perduellio), in dem bekriegten Staat etc. Zweiter Abschnitt, welcher die Definitivartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein / Zweiter Definitivartikel zum ewigen Frieden. Das Völkerrecht / soll auf einen Förderalism freier Staaten gegründet sein / Dritter Definitivartikel zum ewigen Frieden. Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein / Erster Zusatz. Von der Garantie des ewigen Friedens / Zweiter Zusatz. Geheimer Artikel zum ewigen Frieden Anhang I. Über die Mißhelligkeit zwischen der Moral und der Politik, in Absicht auf den ewigen Frieden / II. Von der Einhelligkeit der Politik mit der Moral nach dem transzendentalen Begriffe des öffentlichen Rechts AUS SÖMMERING ÜBER DAS ORGAN DER SEELE DER STREIT DER FAKULTÄTEN Zueignung / Vorrede / Inhalt Erster Abschnitt. Der Streit der philosophischen Fakultät mit der theologischen Einleitung Einteilung der Fakultäten überhaupt I. Vom Verhältnisse der Fakultäten Erster Abschnitt. Begriff und Einteilung der oberen Fakultäten )A. Eigentümlichkeit der theologischen Fakultät / B. Eigentümlichkeit der Juristenfakultät / C. Eigentümlichkeit der medizinischen Fakultät) / Zweiter Abschnitt. Begriff und Einteilung der untern Fakultät / Dritter Abschnitt. Vom gesetzwidrigen Streit der oberen Fakultäten mit der unteren / Vierter Abschnitt. Vom gesetzmäßigen Streit der oberen Fakultäten mit der unteren / Resultat II. Anhang einer Erläuterung des Streits der Fakultäten durch das Beispiel desjenigen zwischen der theologischen und philosophischen I. Materie des Streits / II. Philosophische Grundsätze der Schriftauslegung zu Beilegung des Streits / III. Einwürfe und Beantwortung derselben, die Grundsätze der Schriftauslegung betreffend / Allgemeine Anmerkung. Von Religionssekten / Friedens-Abschluß und Beilegung des Streits der Fakultäten / Anhang biblisch-historischer Fragen, über die praktische Benutzung und mutmaßliche Zeit der Fortdauer dieses heiligen Buchs / Anhang von einer reinen Mystik in der Religion Zweiter Abschnitt. Der Streit der philosophischen Fakultät mit der juristischen Erneuerte Frage: Ob das menschliche Geschlecht im beständigen Fortschreiten zum Besseren sei? 1. Was will man hier wissen? / 2. Wie kann man es wissen? / 3. Einteilung des Begriffs von dem, was man für die Zukunft vorherwissen will (a. Von der terroristischen Vorstellungsart der Menschengeschichte / b. Von der eudämonistischen Vorstellungsart der Menschengeschichte / c. Von der Hypothese des Abderitisms des Menschengeschlechts zur Vorherbestimmung seiner Geschichte) / 4. Durch Erfahrung unmittelbar ist die Aufgabe des Fortschreitens nicht aufzulösen / 5. An irgend eine Erfahrung muß doch die wahrsagende Geschichte des Menschengeschlechts angeknüpft werden / 6. Von einer Begebenheit unserer Zeit, welche diese moralische Tendenz des Menschengeschlechts beweiset / 7. Wahrsagende Geschichte der Menschheit / 8. Von der Schwierigkeit der auf das Fortschreiten zum Weltbesten angelegten Maximen, in Ansehung ihrer Publizität / 9. Welchen Ertrag wird der Fortschritt zum Besseren dem Menschengeschlecht abwerfen? / 10. In welcher Ordnung allein kann der Fortschritt zum Besseren erwartet werden? / Beschluß Dritter Abschnitt. Der Streit der philosophischen Fakultät mit der medizinischen Von der Macht des Gemüts durch den bloßen Vorsatz seiner krankhaften Gefühle Meister zu sein. - Ein Antwortschreiben an Herrn Hofrat und Professor Hufeland Grundsatz der Diätetik: 1. Von der Hypochondrie / 2. Vom Schlafe / 3. Vom Essen und Trinken / 4. Von dem krankhaften Gefühl aus der Unzeit im Denken / 5. Von der Hebung und Verhütung krankhafter Zufälle durch den Vorsatz im Atemziehen / 6. Von den Folgen dieser Angewohnheit des Atemziehens mit geschlossenen Lippen Beschluß Nachschrift
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