Wappen (Berlin)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 48. Kapitel: Wappen Berlins, Wappen des Bezirks Pankow, Wappen des Bezirks Treptow-Köpenick, Wappen des Bezirks Mitte, Liste der Wappen in Berlin, Wappen des Bezirks Reinickendorf, Wappen des Bezirks Lichtenberg, Wappen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Wappen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, Wappen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf, Wappen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf, Wappen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, Wappen des Bezirks Neukölln, Wappen des Bezirks Spandau. Auszug: Das Wappen des Landes und der Stadt Berlin zeigen den Berliner Bären. Der Bär war nicht von Anbeginn das Symbol der Stadt. Über mehrere Jahrhunderte teilte sich der Bär die Siegel- und Wappenbilder mit dem brandenburgischen und preußischen Adler. Warum sich die Berliner für den Bären als Wappentier entschieden, lässt sich aufgrund fehlender Unterlagen nicht eindeutig klären. Die Gestaltung der Siegel- und Wappenbilder wurde zum Teil durch politische und geschichtliche Ereignisse beeinflusst. Das Wappen in seiner heutigen Form ist seit 1954 gültig. Die Bezirke der Stadt führen neben dem Landeswappen eigene Bezirkswappen, die sie zur Darstellung der Bezirke verwenden können. Nach der Verfassung von Berlin führt Berlin das Wappen und Siegel mit dem Bären. Das Landeswappen zeigt in silbernem (weißem) Schild einen rot bewehrten und rot gezungten, aufrecht schreitenden schwarzen Bären. Auf dem Schild ruht eine goldene, fünfblätterige Laubkrone, deren Stirnreif als Mauerwerk mit einem geschlossenen Tor in der Mitte ausgestattet ist. Das Landeswappen wird vom Abgeordnetenhaus, vom Rechnungshof, vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, von den Berliner Gerichten und von der Berliner Verwaltung geführt. Die Abbildung des Landeswappens zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der Senatsverwaltung für Inneres. Mit den vermehrten Städtegründungen im 12. und 13. Jahrhundert entstand das Bedürfnis der Städte sich Siegel und später zusätzlich Wappen zu zulegen, um amtliche Schriftstücke, wie Erlasse, Verträge und Abkommen, zu siegeln beziehungsweise zu beglaubigen. Die Verleihung von Siegeln und Wappen erfolgte durch den Land- oder Grundherren. In Berlin und Cölln, sow

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Artikelnummer 9781159339326
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor Books LLC
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20130103
Seitenangabe 48
Sprache ger
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