Artikelnummer | 9783640532001 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 26,90 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 5 Arbeitstagen |
Autor | Rietz, Tino |
Verlag | Grin Verlag |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20100211 |
Seitenangabe | 24 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Vertragstheorie - Rousseau vs. Locke Buchkatalog
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2.0, Technische Universität Darmstadt (für Philosophie), Veranstaltung: Politische Philosophie I, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] In der Ersten Abhandlung setzt sich John Locke mit der Schrift Robert Filmers aus einander. Filmers Ziel war es, der in seiner Schrift: Patriarcha die absolute Macht des Monarchen mit Hilfe der Bibel zu rechtfertigen versuchte. Während Locke in der ersten Abhandlung Filmers Schrift zu widerlegen versucht, entwickelt er in der zweiten Abhandlung sein eigenes Konzept, dass sich mit dem absolutistischen Anspruch des Königtums kritisch auseinander setzt. Rousseau, der eher ein pessimistisches Bild gegenüber dem Menschen hat, sieht trotz des Versuchs eine Vertragstheorie zu entwerfen, die Zerstörung der Gesellschaft früher oder später kommen. Warum ist der Individualismus eine Gefahr für die Gesellschaft? Ein anderer großer Denker der Geistesgeschichte, der sich ebenfalls mit einer gerechten Gesellschaft auseinander setzt, ist Jean-Jacques-Rousseau. Der Ausgangspunkt seiner Untersuchung im Gesellschaftsvertrag, ist die Zivilisationskritik seiner Zeit. Genau wie Locke, sieht es auch Rousseau in der Legitimation des Volkes, eine gerechte Gesellschaft begründet. Beide Philosophen gehen von dem gleichen Prinzip der freien Entwicklung der Selbsterhaltung des Menschen aus. Rousseau hingegen, sieht diese Selbsterhaltung differenzierter im Gegensatz zu Locke. Die beiden großen Denker unterscheiden sich aber noch in anderen Dingen. Ich möchte deshalb die Vertragstheorien beider Philosophen darstellen aber auch deren Unterschiede deutlich machen. Dieser Frage werden wir ebenfalls auf den Grund gehen. Beide Philosophen gehen von einem so genannten Naturzustand des Menschen aus, dieser kann irgendwann nicht mehr weiter bestehen, bis schließlich der Gesellschaftsvertrag geschlossen werden muss. W
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