Artikelnummer | 9783112341131 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 251,00 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Fester Einband |
Meldetext | Folgt in ca. 10 Arbeitstagen |
Autor | Degruyter |
Verlag | De Gruyter |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 1905 |
Seitenangabe | 796 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Verhandlungen des Achtundzwanzigsten deutschen Juristentages ¿ Gutachten Buchkatalog
Frontmatter -- Inhalt -- I. Gutachten des Herrn Oberstaatsanwalts Dr. Hoegel zu Wien über das Thema: Die richterliche Strafzumeffung verbunden mit der strafrechtlichen Behandlung des Versuchs -- II. Gutachten des Herrn Professor Dr. Nehm in Straßburg über die Frage: Empfiehlt es sich, die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft genauer zu bestimmen -- III. Gutachten des Herrn Justizrats Doyens, Rechtsanwalt bei dem Reichsgericht in Leipzig, über die Frage: Empfiehlt es sich, die Haftung des Reeders für seemännisches Verschulden der Schiffsbesatzung gesetzlich auszuschließen oder durch zwingende Rechtssätze festzusetzen -- IV. Gutachten deS Herrn Geheimen Justizrats Profeffor Dr. Otto Gierke zu Berlin über die Frage: Empfiehlt sich eine einheitliche Regelung der Haftung deS Staates und anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts für den von ihren Beamten bei Ausübung der diesen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden -- V. Gutachten von Professor Dr. phil. et iur. Max Ernst Mayer, Privatdozent in Straßburg, über: Die strafrechtliche Behandlung von Rückfall, gewohnheitsmäßigem und gewerbsmäßigem Verbrechertum -- VI. Gutachten des Vorsitzenden am Gewerbegericht zu Berlin Magistratsassessor Wölbling über die Frage: Empfehlen sich gesetzliche Bestimmungen über den gewerblichen Arbeitsvertrag auf Geding (Akkordvertrag -- VII. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsrats Dr. Mittelstein über die Frage: Empfieblt cs sich, die Haftung des Reeders für seemännisches Verschulden der Schiffsbesatzung auszuschließen oder durch zwingende RechtSsätze festzusetzen -- VIII. Gutachten des Oberlandesgerichtsrats Dr. Lobe in Dresden über die Frage: Empfiehlt es sich, das Reichsgesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Ansehung des Ausverkaufswesens zu ergänzen?
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