Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1, 1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren, siehe hierzu § 17 Abs. 2 BEEG. Der Urlaub ist abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet oder es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt wird (§ 17 Abs. 3 BEEG). Das BAG hat § 17 Abs. 2 BErzGG (BEEG) bisher so ausgelegt, dass der auf Grund einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub auch dann mit Ablauf des auf diese Elternzeit folgenden Urlaubsjahrs verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann.

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Artikelnummer 9783640354283
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 10 Arbeitstagen
Autor Schwab, Siegfried
Verlag Grin Verlag
Weight 0,0
Erscheinungsjahr 20090623
Seitenangabe 16
Sprache ger
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