Überbringung einer Todesnachricht

Es ist wohl unzweifelhaft, dass der Tod eines nahen Angehörigen zu den dramatischsten Krisen im Leben eines Menschen gehört. In der Regel findet dieses Sterben in der Wohnung, einem Altenheim oder einem Krankenhaus statt, sodass sich keine polizeiliche Benachrichtigungsnotwendigkeit von Angehörigen ergibt. Diese ergibt sich erst, wenn die Angehörigen noch nicht vom Tod wissen können und keine anderen Institutionen naturwüchsig oder aufgrund einer professionalisierten Praxis zuständig sind. Dann übernimmt die staatliche Gemeinschaft die fürsorgliche Aufgabe der Todesbenachrichtigung für die Familien, wobei der Staat diese Aufgabe im Rahmen bürokratischer Zuständigkeitsverteilung der Polizei aufgetragen hat. Dabei kann zum einen ein Polizeibeamter, der nicht einfühlsam auf einen betroffenen Angehörigen eingeht, diesen psychisch traumatisieren und damit auch das Bild von der Polizei nachhaltig negativ prägen, umgekehrt aber ein Polizeibeamter, der solche Krisensituationen meistert, nicht nur dem Angehörigen helfen, sondern zugleich auch einen positiven Beitrag zur Verbesserung des polizeilichen Images leisten. Die Schwierigkeit der polizeilichen Arbeit besteht bei der Überbringung von Todesnachrichten darin, dass es für diese Tätigkeit keine allgemeingültig anwendbaren Patentrezepte gibt. Nicht zu vergessen ist, dass ein Polizeibeamter, der eine solche Aufgabe zwar bewältigt, aber keine Chance der nachträglichen Bearbeitung des traumatischen Ereignisses hat, innerlich , ausbrennen' und möglicherweise psychisch erkranken kann.

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Artikelnummer 9783935979528
Produkttyp Buch
Preis 14,90 CHF
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen
Autor Horn, Daniela
Verlag Verlag f. Polizeiwissens.
Weight 0,0
Erscheinungsjahr 2005
Seitenangabe 58
Sprache ger
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