Artikelnummer | 9781158851638 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 40,50 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 5 Arbeitstagen |
Autor | Quelle: Wikipedia |
Verlag | Books LLC, Reference Series |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20110824 |
Seitenangabe | 124 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Tabak Buchkatalog
Quelle: Wikipedia. Seiten: 124. Kapitel: Nicotin, Schnupftabak, Rauchverbot, Tabakrauchen, Passivrauchen, Bronchialkarzinom, Tabakspfeife, Geschichte des Tabakkonsums, Shisha, Nikotinabhängigkeit, Rauchfetischismus, Nichtraucherschutz, Tabaktrockenschuppen, Rauchverbot in Personenkraftwagen, Tabaksteuer, Austria Tabak, Snus, Tabakanbau in Deutschland, Tabakzusatzstoff, Kautabak, Tabakskollegium, Cotinin, WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, Tabak-Fatwa, Smith Tobacco Barn, Nikotinfreier Tabak, Aschenbecher, Knaster, Pfälzer Tabakein- und Verkaufsgenossenschaft, Deutsches Tabak- und Zigarrenmuseum, Pfeifenraucher des Jahres, Red Man, Quandtsche Tabaksmühle, Smokeless Tobacco, Bauern-Tabak, Schmauchlümmel, Tabakverordnung, Shag, Tabakmuseum Lorsch, König Tabakwarenhandel, Perique-Tabak, Raucherclub, Tabagie, Kettenraucher, Tobaccoland Österreich, Tabakbandelier, Ettan, Schlusspunktmethode, American Lung Association, Tabakologe, Rauchverzehrer, Heimat- und Tabakmuseum Elsenz, Nikotinabusus, Paffen, Melasse, Tabak Technikum Hamburg, Machorka, Luther Leonidas Terry, Scraps, Smirting, Tabaksbeutel, Nichtraucher-Initiative Deutschland, Tabakmuseum Mahlberg, Nikotinsperre, Grobschnitt. Auszug: Ein Rauchverbot untersagt, Tabak (und oft auch vergleichbare Substanzen) an bestimmten Orten abbrennen zu lassen. Ziel ist in der Regel der Schutz der Anwesenden vor den Gefahren des Passivrauchens, der Brandschutz oder die Vermeidung von Verschmutzungen. Rauchverbote können von Inhabern eines Hausrechtes ausgesprochen und vom Gesetzgeber erlassen werden. Rauchverbote und andere Maßnahmen gegen das Rauchen gibt es aus verschiedenen Gründen: Die letzten beiden Punkte, welche die Religionsfreiheit oder die Freiheit eines mündigen Menschen umfassen, sich selbst zu schädigen, spielen in liberalen und säkularen Rechtssystemen keine Rolle und begründen keine gesetzlichen Verbote, da sie gegen das Prinzip der Handlungsfreiheit verstoßen würden. Siehe auch Allgemeine Handlungsfreiheit. Glimmende Zigaretten, Zigarren und Pfeifen fallen unter die Terminologie "offenes Feuer" und sind in explosions- und feuergefährdeten Bereichen gesetzlich oder aufgrund von Auflagen verboten. Brandgefährdet sind häufig beispielsweise historische Gebäude, Wälder bei Trockenheit und Betriebsstätten mit brennbaren oder explosiven Stoffen und Stäuben (hier Tankstellen, Sägewerke, Bergwerke, Mehl-Mühlen usw.). Auch in Museen und Archiven, in denen der Schutz des Ausstellungs- oder Lagergutes im Vordergrund steht, besteht Rauchverbot. Speziell besteht auch generelles Rauch- und Feuerverbot in Theatern und Opern (siehe auch Brandschutz). Rauchverbote sind seit langem üblich Rauchverbote können zu erheblichen Einsparungen an Reinigungskosten (weggeworfene oder liegengelassene Kippen, aber auch Verschmutzung durch den Rauch und die Asche) und Reparaturen (Glimmschäden an Gebäudeteilen oder Einrichtungsgegenständen) führen, bis weit in die 1990er Jahre wurden zum Beispiel neu eingeführte Rauchverbote in U-Bahnhöfen primär mit solchen Einsparungen und nicht mit dem Nichtraucherschutz begründet. Der Schweizer Verband öffentlicher Verkehr (VöV) meldete ein Jahr nach der Einführung eines Rauchverbotes in a
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