Strahlenschutzgesetz

Zum Werk Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) trifft Regelungen zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Mit dem Gesetz erhielt das bundesdeutsch Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage. Das Gesetz enthält zahlreiche Verordnungsermächtigungen, die zu einem großen Teil mit der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umgesetzt wurden. Das StrlSchG ist insbesondere auch die Rechtsgrundlage für das Notfallmanagement im Strahlenschutz. Vor allem legt es die Zuständigkeiten der Bundes- und Landesbehörden bei Notfallexpositionssituationen fest. Strahlenschutz ist zwar eine durchaus fachlich geprägte Materie, hat aber erhebliche Auswirkungen auf viele Bereiche des politischen und gesamtgesellschaftlichen Lebens. Der neue Kommentar trägt der Bedeutung der Materie Rechnung und nimmt sich aller Facetten des Themas in verständlicher Weise gründlich und sachkundig an. Vorteile auf einen Blick Schwerpunktmäßig geht es u.a. umdie Genehmigung von Anlagen, die betriebliche Organisation des Strahlenschutzes, die Melde- und Informationspflichten, den Schutz vor Radon, die Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Juristinnen und Juristen in Justiz, Unternehmen und Behörden.

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