Strahlenfolter

Menschenrechtsabkommen der UNO Folterkonvention Artikel 1 (1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Artikel 4 (1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten. Artikel 13 (1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass jeder, der behauptet, er sei in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet gefoltert worden, das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörde und auf umgehende unparteiische Prüfung seines Falls durch diese Behörden hat.

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Artikelnummer 9783839154885
Produkttyp Buch
Preis 18,90 CHF
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 10 Arbeitstagen
Autor Hope, Felicitas Klara
Verlag Books On Demand
Weight 0,0
Erscheinungsjahr 20091028
Seitenangabe 116
Sprache ger
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