Strafrechtliche Verantwortung für die Organisation einer extremistischen Vereinigung

Nach Artikel 13 Absatz 5 der Verfassung der Russischen Föderation sind die Gründung und die Tätigkeit von Vereinigungen verboten, deren Ziele oder Handlungen auf eine gewaltsame Veränderung der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und auf die Verletzung der Integrität der Russischen Föderation, auf die Untergrabung der Sicherheit des Staates, auf die Bildung bewaffneter Formationen und auf die Aufwiegelung zu sozialen, rassischen, ethnischen oder religiösen Unruhen gerichtet sind. Diese Bestimmung der Verfassung der Russischen Föderation spiegelt sich in Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches wider, der sich auf die Gründung einer Organisation oder Vereinigung bezieht, für die ein vollstreckbarer Gerichtsbeschluss zur Auflösung oder zum Verbot ihrer Aktivitäten aufgrund einer extremistischen Ausrichtung vorliegt. Mit anderen Worten: In solchen Fällen geht es um die vorsätzliche Nichteinhaltung der Gerichtsentscheidung und die Fortsetzung der rechtswidrigen Aktivitäten der verbotenen Organisation entgegen der rechtmäßigen Gerichtsentscheidung. Diese Norm ist eine besondere Norm.

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Artikelnummer 9786204309491
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 10 Arbeitstagen
Autor Maksurov, Alexei
Verlag Verlag Unser Wissen
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Erscheinungsjahr 20211130
Seitenangabe 100
Sprache ger
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