ROG – Kommentar

Nachdem der Bundesgesetzgeber zur Verwirklichung seiner Ziele zum Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastrukturen sowie der erneuerbaren Energien zunächst das Fach- und Bauplanungsrecht modifiziert hatte, ist nun das ROG mit dem ROG-Änderungsgesetz vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) - zum Teil tiefgreifend - novelliert und in seiner Bedeutung weiter gestärkt worden. Mit Rücksicht auf die Abweichungsgesetzgebung der Länder (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GG) tritt das ROG-Änderungsgesetz erst am 28. September 2023 in Kraft. Das ROG-Änderungsgesetz vom 22. März 2023 novelliert das Raumordnungsgesetz wesentlich: Digitalisierung der Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen Ergänzung der bundesgesetzlichen Grundsätze der Raumordnung Legaldefinition für »in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung« Wegfall der Eignungsgebiete Erleichterung der Überwindung von Zielen der Raumordnung durch Stärkung des Zielabweichungsverfahrens Änderungen bei den Planerhaltungsvorschriften Pflicht zur Anpassung der Landesraumordnungspläne an Bundesraumordnungsziele Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren durch die Raumverträglichkeitsprüfung Der ROG Kommentar zeichnet sich durch eine praxisgerechte und systematische Kommentierung mit wissenschaftlichem Anspruch aus. Die herrschende Meinung wird durch sorgfältige Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum im Detail nachgezeichnet und kritisch beleuchtet, dies schafft Verlässlichkeit in der praktischen Arbeit. Der Kommentar stellt darüber hinaus die Rechtslage nicht nur dar, sondern gibt - unter Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Dimensionen - innovative Impulse für die Fortentwicklung des Rechts. Abweichende Landesregelungen werden ebenfalls in die Kommentierung einbezogen und gewürdigt. Vor diesem Hintergrund richtet sich der Kommentar sowohl an Praktiker:innen in Behörden, Ministerien und Anwaltschaft als auch an die Wissenschaft. Ihre Vorteile: ROG-Änderungsgesetz vom 22. März 2023 (tritt am 28. September 2023 in Kraft) novelliert das Raumordnungsgesetz wesentlich sehr aktuelles Thema, das im Zuge der Klima- und Energiekrise an Bedeutung gewinnen wird (unkompliziertere und schneller Planung z.B. von Windkraftanlagen, Stromleitungen etc.) praxisgerechte und systematische Kommentierung mit wissenschaftlichem Anspruch Verlässlichkeit in der Praxis durch sorgfältige Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum Neue Lösungswege durch innovative Impulse für die Fortentwicklung des Rechts unter Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Dimensionen abweichende Landesregelungen werden ebenfalls in die Kommentierung einbezogen und gewürdigt Die Reduzierung des Autorenteams auf vier aufstrebende Autoren aus Wissenschaft und Praxis, die miteinander seit ihrer gemeinsamen Zeit als Wissenschaftliche Referenten am Zentralinstitut für Raumplanung (ZIR) an der Universität Münster verbunden sind, gewährleistet eine eng abgestimmte Kommentierung aus einem Guss. Autoren: Dr. Boas Kümper, Münster, Wiss. Referent am ZIR Münster Dr. Alexander Milstein, Gevelsberg, Richter am VG Düsseldorf Dr. Samuel Thomann, Stuttgart, Richter am VG Stuttgart Dr. Stephan Wagner, Selm, Akad. Rat an der Universität Münster

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Artikelnummer 9783452302830
Produkttyp Buch
Preis 189,00 CHF
Verfügbarkeit Lieferbar
Einband Raumordnung, Landesraumordnungspläne, Planerhaltungsvorschriften, Planerhaltungsvorschriften, Fester Einband
Meldetext Noch nicht erschienen, Juli 2024
Autor Milstein, Alexander
Verlag Heymanns C.
Weight 0,0
Erscheinungsjahr 202407
Seitenangabe 800
Sprache ger
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