Rechte von Kleinkindern im Gefängnis mit ihren Müttern in Burundi

Eine schwangere oder stillende Frau wird inhaftiert, wenn ihr eine strafbare Handlung oder Tat vorgeworfen wird. In Burundi ist es im besten Interesse des Kindes, bei der Mutter im Gefängnis zu bleiben, wenn das Kind nicht älter als 3 Jahre ist.Das Gefängnis dient als Ort der Unterbringung und nicht als Ort der Inhaftierung des Kindes. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen internationaler und nationaler Rechtsinstrumente kann das Kind die Haftanstalt nach Belieben verlassen und betreten, begleitet von Sozialarbeitern der Haftanstalt.Die vor- und nachgeburtliche Betreuung muss sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gefängnisses gewährleistet sein. Geburten sollten in Krankenhäusern stattfinden. Dies wird jedoch nicht immer respektiert, wie im Fall von Mpimba. Die Gesundheit dieser Kinder, wie auch die der Säuglinge, wird durch die in den zentralen Gefängnissen eingerichteten Gesundheitszentren sichergestellt und bei Bedarf an nahegelegene Krankenhäuser überwiesen. Es wurde festgestellt, dass die aus dem staatlichen Subventionsbudget bereitgestellte Nahrung nicht den gesundheitlichen Anforderungen von Kleinkindern entspricht.Die Kleidung der Babys wird den inhaftierten Müttern überlassen, die kein Einkommen haben. Der Staat versorgt sie nicht einmal mit dem Schönheitsöl, das sie für die Gesundheit ihres Körpers benötigen.

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Artikelnummer 9786203474206
Produkttyp Buch
Preis 73,00 CHF
Verfügbarkeit Lieferbar
Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 10 Arbeitstagen
Autor Sindayigaya, Ildephonse
Verlag Verlag Unser Wissen
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Erscheinungsjahr 20210312
Seitenangabe 84
Sprache ger
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