Artikelnummer | 9781233231881 |
---|---|
Produkttyp | Buch |
Preis | 23,50 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 5 Arbeitstagen |
Autor | Books LLC |
Verlag | Books LLC, Reference Series |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20121002 |
Seitenangabe | 36 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Recht (Niederlande) Buchkatalog
Quelle: Wikipedia. Seiten: 35. Kapitel: Erste Kammer der Generalstaaten, Verfassung der Niederlande, Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt, Erbschaftsteuer in den Niederlanden, College van burgemeester en wethouders, Recht der Niederlande, Zweite Kammer der Generalstaaten, Hanse Law School, Liste der Fischereikennzeichen in den Niederlanden, Haager Akademie für Völkerrecht, Weiche Droge, Apothekenpflicht, Wasserverband, Aktiengesellschaft, Gemeinderat, Hoher Rat der Niederlande, Raad van State, Gerichtsvollzieher, Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid. Auszug: Die Erste Kammer der Generalstaaten (niederländisch: Eerste Kamer der Staten-Generaal) ist die Erste Kammer des niederländischen Parlaments, der Generalstaaten. Ihr Sitz ist im Binnenhof in Den Haag. Häufig nennt man sie Senaat und ihre Mitglieder senatoren. Steht der Begriff Kamer allein, dann ist normalerweise die politisch wichtigere Zweite Kammer gemeint. Beide Kammern wurden 1815 mit der Verfassung der Niederlande geschaffen, dabei wählten die reichen Bürger die Zweite Kammer, während der König die (adligen) Mitglieder der Ersten einsetzte. Seit der großen Staatsreform von 1848/1849 wählen die Provinzparlamente die Erste Kammer. Wahlbeschränkungen wie das Vorweisen einer hohen Steuerlast wurden um 1918 endgültig abgeschafft. Die Verfassung verlangt seitdem, dass beide Kammern durch Verhältniswahl zu wählen sind. Seit 1956 sind es 75 Senatoren, und seit 1983 dauert ihre Wahlperiode vier Jahre. Gewählt werden sie am selben Tag von den Provinzparlamenten nach reichseinheitlichen Listen. Die Provinzparlamente selbst werden etwa zwei Monate davor, ebenfalls alle an einem Tag, vom Volk gewählt. Grundsätzlich bedarf jedes Gesetz der Zustimmung in beiden Kammern. Allerdings kann nur die Zweite Kammer einen Entwurf mit Zusätzen versehen, der Senat kann ihn nur annehmen oder ablehnen. Neben der indirekten Wahl hat dies in der Praxis dazu geführt, dass die eigentliche Gesetzesarbeit in der Zweiten Kammer stattfindet und auch die Regierung de facto vom Vertrauen in der Zweiten Kammer abhängt. Der Senat mit seinen Teilzeitpolitikern gilt traditionell als chambre de réflection, in der Gesetzentwürfe zum Schluss noch einmal auf technische Qualität und Ausführbarkeit geprüft werden. Ablehnungen eines Entwurfes sind selten. Seit Bestehen des Senats wurde, vor allem von der politischen Linken, seine Abschaffung diskutiert. In den Burgundischen (Habsburger) Niederlanden kamen zuerst 1464 die Staten-Generaal zusammen, nämlich Abgeordnete der Stände in den einzelnen Provinzen. Es g
23,50 CHF
Lieferbar
Dieser Artikel hat noch keine Bewertungen.