Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 3: §§ 118-178

Zum Werk Wer aktienrechtlich tätig ist, ist auf die sorgfältigen, präzisen und umfassenden Informationen dieses einzigartigen Werkes dringend angewiesen. In insgesamt sieben Bänden bietet dieses Standardwerk in neuer AuflageLösungsvorschläge, die dem Zusammenwachsen der europäischen Länder, der internationalen Kapitalverflechtung und -beschaffung sowie der Zunahme weltweit tätiger Konzerne Rechnung tragenAktualität durch Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen und -ergänzungenPraxisnutzen und wissenschaftliche KompetenzErfahrung von Experten, die sich als Unternehmensberater und Richter praktisch mit dem Aktienrecht befassen oder aber als Wissenschaftler auf diesem Gebiete tätig sindHinweise zur Rechtslage in Österreich bei den Kommentierungen des deutschen Rechts Vorteile auf einen Blickzuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Selektion im Bereich der Literaturübersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeitpräzise Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveauauch für noch nicht entschiedene Fallkonstellationen wegweisend Zur Neuauflage Die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung einer AG erfordert detaillierte Kenntnisse der Regelungen der §§ 118 ff. AktG. In zahlreichen Neuregelungen durch das ARUG II wurden die Rechte der Aktionäre gestärkt. Zu nennen sind zBBeschlussfassung über das Vergütungssystem und den Vergütungsbericht für Vorstandsmitglieder (§ 120a AktG) - Say on PayNeuregelungen zu institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern (§§ 134a-134d AktGelektronische Ausübung des Stimmrechts (§ 118 AktG)Wesentliche Änderungen haben sich darüber hinaus im Bereich der Rechnungslegung und Gewinnverwendung ergeben.Neuregelung zum Vergütungsbericht (§ 162 AktG)Regelung zu den erläuternden Berichten (§ 176 AktG iVm §§ 289a, 315a HGB)Schließlich ist auf die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2020 hinzuweisen. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Unternehmen.

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