Artikelnummer | 9783640503230 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 26,90 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 10 Arbeitstagen |
Autor | Koppe, Andrea |
Verlag | Grin Verlag |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20100107 |
Seitenangabe | 24 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz Buchkatalog
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, Note: 1, 3, Fachhochschule Erfurt, Veranstaltung: Pluralität von Lebenslagen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit sollen zum besseren Verständnis die Begrifflichkeiten Kindeswohl und dessen Gefährdung sowie Kinderschutz geklärt werden. Die Brisanz des Themas erfordert zunächst einen Blick auf die Grundbedürfnisse und Rechte der Kinder. Daraufhin werden die Gefährdungslagen und Entstehungsbedingungen für Kindeswohlgefährdung eingehend bearbeitet, wobei auf die Thematik der sozialen Benachteiligung und Armut sowie Maßnahmen zum Kinderschutz explizit eingegangen wird. Um die Thematik der Gefährdung des Kindeswohles bearbeiten zu können, wird hier versucht, die oben genannten Begriffe zu klären. Später auftretende Begrifflichkeiten werden im Kontext erörtert. Bei der Eingabe des Suchbegriffs Kindeswohl bezeichnet Wikipedia (2009) Kindeswohl als eine Begrifflichkeit aus dem Familienrecht, welches das gesamte Wohlergehen des Kindes und seine gesunde Entwicklung umfasst. Dettenborn (2001, 46) hingegen kritisiert die Unklarheit des Begriffs. Dabei unterscheidet er verschiedene Aspekte. Juristisch gesehen, so Dettenborn (2001, 45f), sei Kindeswohl ein unbestimmter Rechtsbegriff, kognitionspsychologisch ein theoretisches Konstrukt und moralisch ein Alibi für die Gesetzgebung im weitesten Sinne. Schmid (2006) führt in ihren Ausführungen den Gebrauch des Begriffs Kindeswohl im § 27 Sozialgesetzbuch VIII, im Folgenden als SGB VIII bezeichnet, auf die Terminologie des Kindschaftsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zurück. Dieser stelle eine offene Rechtsform dar, bei der sowohl die Interessen der Kinder vor allen anderen beteiligten Interessen als auch Einzelfallgerechtigkeit vor generellen Bestimmungen kommen. Kunkel (2006) definiert Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 8a SGB VIII als existierende hohe Wahrscheinlichkeit, dass geistiges, kör
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