Artikelnummer | 9783656172420 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 39,90 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 10 Arbeitstagen |
Autor | Meyer, Sandra |
Verlag | Grin Verlag |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20120418 |
Seitenangabe | 52 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, Drangsalierung: Der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung Buchkatalog
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2, Universität Vechta, früher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: In Anlehnung an verschiedene Praktika in der Kinder- und Jugendhilfe habe ich mich dazu entschieden meine Bachelorarbeit dem brisanten Thema der Kindeswohlgefährdung zu widmen. Insbesondere in den letzten Jahren hat das Thema eine hohe Dynamik gewonnen durch eine in den Medien geführte Kindeswohldebatte. Aufgrund dessen, dass Fälle von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigen zu spät entdeckt wurden und Kinder verhungert sind oder durch Drangsalierung ihrer Eltern starben. Verantwortung wird dann in der Regel beim Jugendamt und auch bei den betreuenden freien Trägern gesucht. Auch die tatsächlichen Zahlen unterstreichen die Brisanz.[...]Kindeswohlgefährdung ist somit ein Thema mit dem die Mitarbeiter eines Jugendamtes naehzu täglich in Berührung kommen sowie die freien Träger ebenfalls, da diese dann verschiedene Formen der Hilfen zur Erziehung im Auftrag des Jugendamtes ausführen. Aus diesem Grund stelle ich die Frage: "Wie gestaltet sich der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung am Beispiel der Kooperation von Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe?"Dabei möchte ich zunächst den Begriff des Kindeswohls klären und sehen was Kinder genau brauchen und welche Bedürfnisse erfüllt sein müssen, damit sie sich gut entwickeln können. Ferner möchte ich beschreiben was unter einer Kindeswohlgefährdung zu verstehen ist und aus welchen Ursachen Gefährdungen entstehen können.Große Bedeutung für den Kinderschutz hat der §8a KJHG da durch ihn im Jahr 2005 das "wie" des Kinderschutzes neu verbindlich formuliert wurde. Welche neuen rechtlichen Vorgaben gibt es und wie werden diese von Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe umgesetzt? Welche Berührungspunkte gibt es dabei zwischen beiden Trägern? Dazu werden sowohl der Handlungsrahm
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