Immissionsschutzrecht (Deutschland)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 25. Kapitel: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Immissionsschutzbeauftragter, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Bundes-Immissionsschutzverordnung, Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung, Zuteilungsgesetz, Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Geruchsimmissions-Richtlinie, Kommission für Anlagensicherheit, Emissionserklärung, Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Benzinbleigesetz, Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, Einundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Licht-Richtlinie, Aktionsplan. Auszug: Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Langtitel: Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, umgangssprachlich auch: Feinstaubverordnung) ermöglicht die Einrichtung von so genannten Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid. In eine Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen orientieren sich an der Euro-Abgasnorm sowie dem Feinstaubausstoß des Fahrzeugs. Die Umweltzonen sind sehr umstritten, da in wissenschaftlichen Studien keine Verbesserung der Luftqualität zu erkennen war. Die deutsche Bundesregierung verabschiedete die Verordnung am 10. Oktober 2006, nachdem der Bundesrat ihr nach Änderungen und einer Entschließung mit Kritik an der Stickoxidreduzierung zugestimmt hatte. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft. Ermächtigungsgrundlagen sind Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (insoweit ist die Verordnung von der Bundesregierung erlassen) und verschiedene Ermächtigungsnormen des Straßenverkehrsgesetzes (insoweit sind das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Verordnungsgeber). Es handelt sich um eine sogenannte "Artikelverordnung": Als ihr Artikel 1 enthält sie die Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) - umgangssprachlich Plakettenverordnung -, Artikel 2 enthält verschiedene Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Der Zweck der Verordnung erschließt sich aus Abs. 1 BImSchG. Danach beschränkt oder verbietet die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Kraftfahrzeugverkehr, soweit ein Luftreinhalte- oder Aktionsplan nach Abs. 1 oder 2 BImSchG dies vorsehen. Allerdings wird die Bundesregierung ermächt

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Artikelnummer 9781233234301
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor Books LLC
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20120502
Seitenangabe 26
Sprache ger
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