Artikelnummer | 9781159048433 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 23,50 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 5 Arbeitstagen |
Autor | Books LLC |
Verlag | Books LLC, Reference Series |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20120731 |
Seitenangabe | 34 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Hisbollah Buchkatalog
Quelle: Wikipedia. Seiten: 33. Kapitel: Libanonkrieg 2006, Muhammad Hussein Fadlallah, Operation Gehaltenes Versprechen, Operation Früchte des Zorns, Kazem Darabi, Operation Verantwortlichkeit, Hassan Nasrallah, Beiruter Autobombenanschlag vom 8. März 1985, Imad Mughniyya, Ali Akbar Mohtashami, Mohammed Ali Hamadi, Abbas al-Musawi, Naim Kassim, Subhi at-Tufaili, Raghib Harb, Mohammed Fneisch. Auszug: Als Libanonkrieg 2006 werden die Kämpfe zwischen der Hisbollah und Israel bezeichnet, die am 12. Juli begannen und mit einem Waffenstillstand am 14. August vorläufig zu Ende gingen. Auf israelischer Seite setzte sich für die Auseinandersetzungen die Bezeichnung "Zweiter Libanonkrieg" durch. In arabischen Staaten sind die Bezeichnungen "Julikrieg" und "33-Tage-Krieg" verbreitet. Dem Krieg voraus gingen anhaltende Konflikte der Hisbollah mit der israelischen Armee. Während der Kampfhandlungen verhängte Israel eine Seeblockade und begann mit Luftangriffen auf Ziele im gesamten Libanon, während die Hisbollah Orte im Norden Israels mit Raketen beschoss. Im späteren Verlauf setzte Israel zudem seine Landstreitkräfte im Südlibanon ein. Die libanesischen Streitkräfte beschränkten sich auf Flugabwehr. Die libanesische Regierung verurteilte die Attacken der Hisbollah auf Israel und die Angriffe Israels auf den Libanon. Daher verlangte sie eine internationale Friedenstruppe, um den Konflikt zu beenden, die libanesische Armee verhielt sich daher in dessen Verlauf weitgehend passiv. Nach Verabschiedung der UN-Resolution 1701 stimmten die Konfliktparteien einem Waffenstillstand zu, der am 14. August um 7.00 Uhr MESZ in Kraft trat. Die israelischen Streitkräfte (Tzahal) führten aber noch sechs Tage nach Inkrafttreten der Resolution in Budai im Bekaa-Tal westlich von Beirut ein Kommandounternehmen durch. Außerdem drangen Flugzeuge der IAF wiederholt in den Luftraum des Libanon und über den von UNIFIL überwachten Gewässern ein, um "Aufklärungsflüge" durchzuführen. Die Hisbollah ihrerseits ist der "bedingungslosen Freilassung der entführten israelischen Soldaten", welche durch die UN-Resolution gefordert wird, nicht nachgekommen, deren Leichen wurden gegen Gefangene und Leichen getöteter Hisbollahkämpfer ausgetauscht. Ebenso wenig erfolgte die in der Resolution geforderte vollständige Entwaffnung der Hisbollah und aller anderen nichtstaatlichen Organisationen durch die UNIFIL-Truppen
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