Gesetz und Regelwerk zur Jagd

Quelle: Wikipedia. Seiten: 55. Kapitel: Bundesnaturschutzgesetz, Waffengesetz, Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, Jägerprüfung, Tierschutzrecht, Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Rote Liste gefährdeter Arten, Jagdrecht, Schusswaffengebrauch, Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, Waffenrecht, Jagdschein, Wildschaden, Wildlife law, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Wilderei, Jagdbehörde, Hege, Jagdgesetz, Jagdgenossenschaft, Jagdabgabe, Trichinenuntersuchung, Tierseuchengesetz, Ohrmarke, Wildkrankheit, Waidgerechtigkeit, Forstliches Gutachten, Eigenjagd, Abschussprämie, Bundesjagdgesetz, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Schonzeit, Wildbannforst, Problembär, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Jagdschutz, Jagdpacht, Jagdhaftpflichtversicherung, Jagdjahr, Wildfolge, Gemeinschaftlicher Jagdbezirk, Jagdsteuer, Befriedeter Bezirk, Jagdaufseher, Kreisjagdmeister, Jagdkataster, Abschussgenehmigung, Jagdzeit, Abschussplan, Hegegemeinschaft, Erwerbsberechtigter, Jagdausübungsrecht. Auszug: Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen im Rahmen des deutschen Waffenrechts. Hierzu gehören insbesondere der Erwerb, die Lagerung, der Handel und die Instandsetzung von Waffen, insbesondere Klingenwaffen und Schusswaffen sowie Munition. Auch definiert es verbotene Waffen (z. B. Würgehölzer, Springmesser, Schlagringe) und verbietet deren Besitz und Inverkehrbringen. International gilt das deutsche Waffengesetz als eines der strengsten. Im Zollkodex des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gehört das Waffengesetz zu den nationalen Gesetzen, die Verbote und Beschränkungen für die Einfuhr von Waren enthalten. Die Regelungen des WaffG werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) näher ausgestaltet. Diese regelt insbesondere Ausnahmen, Vorschriften für den Umgang mit Waffen, die Ausgestaltung von Schießstätten und ähnliches. In ihr ist auch die Abgrenzung zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Schusswaffen (unter anderem) durch die maximale Schussenergie von 7, 5 Joule definiert. Nach dem WaffG kann auch eine Spielzeugwaffe, die kleine Kunststoffkugeln verschießt, eine Schusswaffe sein. In der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts sorgten das 1495 eingerichtete Reichskammergericht und die Landesfürsten für die Sicherung des Ewigen Landfriedens. Schützenbruderschaften arbeiteten im Namen der Städte und Gemeinden als bewaffnete Bürgermilizen. Ihre Aufgaben wurden ab dem 17. Jahrhundert von bezahlten Söldnern übernommen, getreu dem Motto, "dass nur die Vertreter der Staatsmacht legal Waffen tragen durften". Während der Märzrevolution von 1848 wurde die Volksbewaffnung gefordert. Diese Volkswehr entsprach dem Gedanken der Französischen Revolution und beruhte auf dem Staatsverständnis der Volkssouveränität. Beispielhaft hierfür ist etwa Art. 26 des Entwurfs der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 26. Juli 1848: "Jeder Preuße ist nach dem vollendeten zwanzigsten Jahre berechtigt, Waffen zu tragen. Die Ausnahmefälle

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Artikelnummer 9781233234851
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Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20120809
Seitenangabe 56
Sprache ger
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