Artikelnummer | 9783937650159 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 22,50 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 5 Arbeitstagen |
Autor | Scheriau, Karl Michael |
Verlag | Autorenverlag Karl Michael Scheriau |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 2013 |
Seitenangabe | 120 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Gesamtbetriebsrat - Konzernbetriebsrat Buchkatalog
Gesamtbetriebsrat - KonzernbetriebsratGesamtbetriebsratWenn es mehrere Betriebsräte im Unternehmen gibt, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. Hierbei handelt es sich um eine zwingende Vorschrift. Die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats ist nicht dem Belieben der einzelnen Betriebsratsgremien überlassen. Wird kein Gesamtbetriebsrat errichtet, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, liegt eine Pflichtverletzung der örtlichen Betriebsratsgremien vor.Für den Gesamtbetriebsrat findet keine eigenständige Wahl statt. Jedes Betriebsratsgremium entsendet je nach Größe des Gremiums eines oder zwei seiner Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat.Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und außerdem nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe eigenständig geregelt werden können. Der Gesamtbetriebsrat ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet, er kann ihnen keine Weisungen erteilen.KonzernbetriebsratAuch oberhalb der jeweiligen Unternehmensleitungen gibt es Entscheidungsebenen, deren Kompetenzen weit über die der jeweiligen Geschäftsführungen oder Vorstände der Unternehmen hinausgehen. Dies ist dann der Fall, wenn die Unternehmen Teil eines Konzerns sind. Konzernleitungen können ihre übergeordneten Kompetenzen gegenüber den untergeordneten Unternehmensleitungen wahrnehmen. In diesem Fall soll die Möglichkeit bestehen, dass der Arbeitgeberseite eine entscheidungsbefugte Vertretung der Arbeitnehmer des Konzerns gegenüber steht.Die Bildung eines Konzernbetriebsrates ist eine freiwillige Angelegenheit. Für die Bildung eines Konzernbetriebsrats sind die Beschlüsse von Gesamtbetriebsräten erforderlich, die mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer des Konzerns repräsentieren.Der Konzernbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und außerdem nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen eigenständig geregelt werden können.
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