Geistiges Eigentum und Recht des öffentlichen Beschaffungswesens

Seit einiger Zeit ist das Recht auf geistiges Eigentum nicht mehr nur Privatpersonen vorbehalten. Es erstreckt sich nunmehr auch auf öffentliche Personen. Seit April 2007 gibt es in Frankreich eine neue Agentur für den Schutz des immateriellen Erbes des Staates. Diese Einmischung öffentlicher Personen in das Recht des geistigen Eigentums setzt sich bis zum französischen Gesetzbuch über geistiges Eigentum fort, indem der Schutz der Namen öffentlicher Körperschaften eingeführt wurde. Kamerun steht in dieser Dynamik nicht zurück, denn durch sein aktuelles, 2018 unterzeichnetes Gesetzbuch über das öffentliche Beschaffungswesen werden bestimmte Rechte des geistigen Eigentums zum Schutz öffentlicher Interessen berücksichtigt. Diese Berücksichtigung hat sich auch in der Einführung eines Cahier de clauses administratives générales materialisiert, das auf intellektuelle Dienstleistungen anwendbar ist. Im Lichte der französischen Gesetzgebung soll daher gezeigt werden, wie das kamerunische öffentliche Beschaffungsrecht bestimmte Rechte des geistigen Eigentums nutzt, um von der Entstehung eines öffentlichen geistigen Eigentums zu sprechen.

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Artikelnummer 9786205295533
Produkttyp Buch
Preis 104,00 CHF
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 10 Arbeitstagen
Autor Evina, Joseph Valerie
Verlag Verlag Unser Wissen
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Erscheinungsjahr 20221027
Seitenangabe 180
Sprache ger
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